Häufig gestellte Fragen zum Thema Gefahrenmeldeanlagen |
Gefahrenmeldeanlagen allgemein
Einbruchmeldeanlagen
Aufbau der Einbruchmeldeanlage
Vorfeldüberwachung
Außenhautsicherung
Raumüberwachung
Feuermeldung in Verbindung mit Alarmanlagen
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Gefahrenmeldeanlagen |
Gefahrenmeldeanlagen warnen vor Einbrüchen und Bränden.Einbruchmeldeanlagen sollen bereits bei unbefugter
Annäherung, spätestens jedoch beim gewaltsamen Eindringen in einen geschützten Bereich, Alarm
auslösen.Brandmeldeanlagen reagieren z. B. auf
Brandgase, Rauch oder auf einen steilen Temperaturanstieg. Sie machen bereits beim Entstehen
des Brandes auf die drohende Gefahr aufmerksam.
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Einbruchmeldeanlagen |
Einbruchmeldeanlagen (EMA) können aus einer
Vorfeldüberwachung, der Außenhautüberwachung und einer Raumüberwachung bestehen.Die
Vorfeldüberwachung wird hauptsächlich im Hochsicherheitsbereich industrieller Anlagen
angewandt. Sie soll bereits alarmieren, wenn ein Unbefugter das gesicherte Grundstück
betritt.Die Außenhautüberwachung sichert z. B. Fenster und Türen gegen gewaltsames
Öffnen und gegen Durchbruch.Die Raumüberwachung löst durch Bewegungsmelder Alarm
aus, wenn sich innerhalb des überwachten Bereiches Personen bewegen. Sie ist deshalb erst in
Betrieb zu nehmen, wenn sich niemand mehr im überwachten Bereich aufhält oder mit
entsprechender Verzögerung zu versehen.
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Aufbau der Einbruchmeldeanlage (EMA) |
Die Zentrale der Einbruchmeldeanlage wird an einer
frei zugänglichen, aber nicht unmittelbar einsehbaren Stelle innerhalb des geschützten
Bereiches angeordnet. Zum einschalten (scharfschalten) werden meist digitalen Schalteinrichtung benützt. Diese Schalteinrichtungen, nennt
man auch geistige Schalteinrichtungen, und lassen Schaltvorgänge erst nach dem
Einstellen einer vorgegebenen Zahlen- oder Buchstabenkombination zu. Meldeleuchten müssen die Zustände der Einbruchmeldeanlage, d. h.
Betrieb, Störung und Alarm anzeigen.Die Einbruchmeldeanlage wird durch einen eigenen Stromkreis mit
Energie versorgt. Bei Netzausfall übernimmt ein Akkumulator sofort
die weitere Stromversorgung. Die Akkumulatorkapazität muss für einen akzeptablen,
uneingeschränkten Betrieb ausgelegt sein. Vor Ablauf dieser Frist muss es dann immer noch
möglich sein, die optischen und akustischen Alarmgeber über eine
Minute lang zu betreiben. Einbruchmeldeanlagen mit nicht
eigenversorgter Alarmierung sind mit mindestens zwei akustischen und einem optischen
Signalgeber auszurüsten. Nach einer Alarmauslösung müssen die optischen Signalgeber
bis zur manuellen Abschaltung in Betrieb sein. Die Betriebszeit der akustischen Signalgeber
darf max. 180s betragen. Die Signalgeber sind mit der Zentrale der Einbruchmeldeanlage durch so genannte Widerstandsüberwachten
Leitung zu verbinden. Weicht der Widerstandswert einer Leitung von seinem Sollwert ab, z. B.
durch Unterbrechung oder durch Überbrückung, muss eine Störung angezeigt
werden.Der Überwachungsbereich einer
Einbruchmeldeanlage wird in Meldebereiche unterteilt. Die
Melder innerhalb eines Meldebereiches sind über eine gemeinsame Leitung, die so genannte
Meldelinie, mit der Zentrale der Einbruchmeldeanlage>
verbunden. Durch die scharf geschaltete Meldelinie wird die Auswerteelektronik aktiver Melder
versorgt, z. B. von Glasbruchmeldern. Um eine Manipulation an nicht scharf geschalteten
Meldelinien zu verhindern, sind alle Melder, Verteiler und Alarmgeber mit Deckelkontakten
(Sabotagekontakten) ausgerüstet. Diese Kontakte sind in einer eigenen Meldelinie, der so
genannten Sabotagemeldelinie, zusammengefasst. Damit wird bereits der Versuch erkannt, nicht
scharf geschaltete Meldelinien zu unterbrechen, Melder zu überbrücken oder Verteilerdosen zu
öffnen und Alarm ausgelöst.
Die Leitungen der Meldelinien sollen unauffällig, vorzugsweise unter Putz (Verlegung im
Kabelkanal gilt unter Putz), verlegt werden. Außerhalb des Sicherungsbereiches sind die
Leitungen unter Putz oder in Stahlpanzerrohr zu führen. Die Aderzahl und der
Leitungsquerschnitt muss für die angeschlossenen Melder ausgelegt sein. Es wird empfohlen,
eine abgeschirmte Installationsleitung, mit unterschiedlichen Querschnitten z.B. 0,5 für die
Spannungsversorgung und 0,22 für die Meldeleitung, zu verwenden.
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Vorfeldüberwachung |
Zur Vorfeldüberwachung setzt man hauptsächlich Infrarot-Lichtschranken mit moduliertem Lichtstrahl ein. Wird der
Lichtstrahl unterbrochen oder durch eine nicht modulierte InfrarotLichtquelle gestört, wird
der Alarm ausgelöst. Bei der Mikrowellen Richtstrecke richtet ein
Sender ein stark gebündeltes, hochfrequentes Signal auf den Empfänger. Ein Eindringen in den
Wirkbereich der Richtstrecke führt zu Feldänderungen und damit zum Auslösen des
Alarms.Im privaten Bereich kann man Infrarot-Lichtschranken oder Mikrowellen-Richtstrecken nur bedingt einsetzen, weil Grundstücke oft
nicht lückenlos eingezäunt sind und Kleintiere, z. B. Hunde oder Katzen, beim Durchlaufen der
Überwachungsstrecken auch Alarm auslösen würden.
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Außenhautsicherung |
Die Außenhautsicherung sichert Fenster und Türen gegen gewaltsames Öffnen und gegen
Durchstieg. Magnetkontakte, z. B. Reedkontakte, überwachen Türen
und Fenster gegen Öffnen und gegen Durchbruch. Riegelschaltkontakte
erkennen zusätzlich nicht verschlossene Türen oder Fenster. Glasbruchmelder enthalten einen Piezo-Kristall, der in Verbindung mit
der Auswerteelektronik auf Frequenzen reagiert, die beim Bruch des Glases entstehen. Man
unterscheidet passive und aktive Glasbruchmelder.Während der passive
Glasbruchmelder nur Frequenzen auswertet, sendet der aktive
Glasbruchmelder zusätzlich über einen Zeitraum Schwingungen an die Glasscheibe aus und
vergleicht dann in der Sendepause die reflektierten Schwingungen. Er erkennt damit auch eine
defekte Glasscheibe. Alarmdrahttapeten sichern Wände und Decken gegen Durchbruch.
Die Alarmdrahttapete enthält im Abstand von etwa 80 mm parallel verlaufende, nicht sichtbare
Kupferdrähte. An der Ober- und Unterkante der Alarmdrahttapete werden zur Verbindung der
einzelnen Alarmdrähte Anschlussleisten mit Lötstützpunkten montiert. Der Anschluss kann durch
Einfügen von Widerständen so vorgenommen werden, dass eine Unterbrechung oder ein
Überbrückungsversuch Alarm auslöst.Fadenzugkontakte sichern Dachluken oder
Oberlichter gegen Durchstieg.
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Raumüberwachung |
Zur Raumüberwachung setzt man vorwiegend Infrarot- oder Ultraschall-Bewegungsmelder
ein.Der Infrarot-Bewegungsmelder wertet
Änderungen der Infrarot-Strahlung, z. B. die Wärmeabstrahlung von Menschen oder Tieren,
innerhalb seiner Erfassungszone aus. Ein Alarm wird ausgelöst, wenn die Temperaturänderung
einen einstellbaren Grenzwert überschreitet. Durch die Überwachung der
Änderungsgeschwindigkeit lassen sich Fehlalarme durch normalen Temperaturanstieg, z. B. durch
Sonneneinstrahlung, verhindern. Auswechselbare und verstellbare Linsensysteme erlauben eine
Anpassung an den zu schützenden Bereich.Der Ultraschall-Bewegungsmelder ist ein aktiver Melder. Er
sendet Ultraschallwellen aus und empfängt die reflektierten Schwingungen wieder. Weicht die
Empfangsfrequenz von der Sendefrequenz ab, weil sich ein bewegender Körper im
Überwachungsbereich befindet, wird Alarm
ausgelöst.
Die Reichweite des Melders lässt sich durch die abgegebene Ultraschall-Strahlung einstellen.
Ultraschall-Bewegungsmelder sind jedoch zur Überwachung von Räumen mit starker Luftströmung
oder mit hohem Geräuschpegel nicht geeignet.Die Innenraumsicherung kann
man durch den Einbau von Überfallmeldern, Fadenzugmeldern und
Tretmatten ergänzen. Schränke und Vitrinen sichert man durch Erschütterungsmelder oder durch
Körperschallmelder.
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Feuermeldung in Verbindung mit Alarmsystemen |
Meldelinien verbinden die Brandmelder mit der Alarmzentrale.Optische Brandmelder arbeiten nach dem Streulichtprinzip. In
der Messkammer des Melders ist eine Sende- und eine Empfangsdiode so angeordnet, dass der vom
Sender ausgehende Lichtstrahl den Empfänger nicht trifft. Dringt Rauch in die Messkammer ein,
wird ein Teil des abgestrahlten Lichtes reflektiert, trifft nun auf den Empfangsteil und löst
damit den Alarm aus. Optische Brandmelder setzt man insbesondere zur Branderkennung bei
Kunststoffen und bei organischen Stoffen ein.
Differenzial-Wärmemelder reagieren nur auf den
Temperaturanstieg innerhalb einer festgelegten Zeitspanne. Daher führen langsame
Temperaturänderungen, z. B. durch Heizen oder Sonneneinstrahlung, nicht zu Fehlalarmen.
Flammenmelder sprechen nur auf die UV-Anteile der Flammenstrahlung an und nicht auf
Lichtstrahlung von Glühlampen, Leuchtstofflampen oder auf Sonnenstrahlung.
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