Alarmanlagen
  • Allgemeines
  • Komponenen und Wirkungsweise
  • - Alarmzentrale
    - Bedien- und Anzeigeelemente
    - Alarmmelder
    Bewegungsmelder
    Magnetkontakte
    Glasbruchmelder
    Riegelschaltkontakt
    Körperschallmelder
    Infrarotlichtschranke
    Überfallmelder
    - Örtliche Alarmgeber
    - Stille Alarmgeber
  • Schutzkonzepte
  • - Raumschutz
    - Aussenhautschutz
    - Überfallschutz
    - Technische Meldungen
    Brandmelder
    Rauchmelder
  • Systemaufbau
  • Wichtige Begriffe und Abkürzungen
  • Gefahrenklassen
  • Sinnbilder
  • Allgemeines
    Der Wunsch des Menschen nach einem wirkungsvollen Schutz seines Eigentums vor der Bedrohung durch die Kriminalität führt seit jeher auch zum Einsatz der verfügbaren technologischen Mittel. Gemäß dem Stand der Technik waren dies zunächst in erster Linie mechanische Sicherungen wie Schlösser und Tresore. Wie überall in der Technik revolutionierten aber später die Elektrotechnik bzw. die Elektronik die technischen Möglichkeiten des Eigentumsschutzes und stellen heute vielfach das bestimmende Element dar.
    Die Reaktion der Kriminellen auf diese Entwicklung war der Einsatz neuer Bedrohungs- bzw. Angriffsformen sowie der Versuch, die eingesetzte Sicherheitstechnik zu „überlisten“. Dies führte seit den Siebzigerjahren zu einer rasanten Entwicklung im Bereich der elektronischen Alarmanlagen und in weiterer Folge im Laufe der Achtzigerjahre zur Einführung der Mikroelektronik, welche auch hier einen Quantensprung an technologischen Möglichkeiten darstellte.
    Die immer häufiger angewandte Kombination verschiedener Angriffsformen (z.B. Überfall Einbruch, Erpressung, etc.) sowie der Wunsch vieler Anlagenbetreiber auch technische Gefahren durch den Einsatz von Gefahrenmeldeanlagen in den Griff zu bekommen, führt heute zur Entwicklung sogenannter universeller Gefahrenmeldeanlagen.
    Diese meist prozessorgesteuerten, frei programmierbaren Systeme stellen derzeit wohl das größte Wachstumspotential für die Sicherheitstechnik - Industrie sowie das Gewerbe der Alarmanlagenerrichter dar. Neben den vorher erwähnten Bedrohungen durch die Eigentumskriminalität werden hier zum Beispiel auch Brand- oder Gasmelder, Wassermelder sowie diverse Störungsausgänge anderer Maschinen ausgewertet und über die GMA protokolliert bzw. eine entsprechende Intervention durch Alarmierung herbeigeführt.

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    Alarmzentrale
    Die Alarmzentrale ist die Steuereinheit einer Alarmanlage, empfängt die durch Melder (=Sensoren) ausgelöste Alarme und wertet diese je nach Programmierung aus. Ist die Alarmanlage im scharfgeschalteten Zustand, dann steuert die Alarmzentrale die angeschlossenen Alarmgeber zur örtlichen Alarmierung (akustisch, optisch) und/oder stillen Alarmierung (z.B. Telefonwählgerät) an.
    Die Alarmzentrale besteht in der Regel aus folgenden Teilen:

    • Sabotagegeschütztes Gehäuse
    • Bedien und Anzeigefeld
    • Meldelinien- bzw. Meldegruppenanzeige
    Das zur Spannungsversorgung aller Komponenten der Alarmanlage erforderliche Netzladegerät ist üblicherweise ebenfalls in die Alarmzentrale eingebaut und stellt die Speisung der Anlage mit Netzstrom bzw. bei Ausfall der Netzversorgung mit Notstromakkumulatoren sicher. Netzladegerät und Notstromakkus sind aufgrund der anlagenspezifischen Stromaufnahme sowie der gewünschten Überbrückungszeit zu dimensionieren. Die Ausrüstung der Alarmzentrale mit einer oder mehreren Meldelinien ermöglicht die Aufschaltung einer entsprechenden Anzahl von Alarmmeldern. Diese Meldelinien können üblicherweise je nach angeschlossener Melderart unterschiedlich programmiert werden:
    • Einbruchmeldelinie
    • Überfallmeldelinie (24 Std. scharf)
    • Verschlussüberwachungslinie
    • Technische Überwachungslinie
    Je größer die Anzahl der Meldelinien ist, desto genauer kann ein ausgelöster Alarm zugeordnet werden. Speziell bei einem Auftreten sogenannter Fehl- oder Täuschungsalarme bzw. bei technischen Störungen der Melder ist dadurch eine Störungsbehebung wesentlich vereinfacht. Im Idealfall verfügen Alarmzentralen über eine sogenannte Meldereinzelidentifikation. Diese kann jedoch nur in Systemen, welche über einen Melder - Datenbus verfügen, realisiert werden. Jede Alarmzentrale verfügt über mindestens eine Sabotagemeldelinie zur ständigen Überwachung aller Anlagenteile. Diese Meldelinie ist ständig scharfgeschaltet und kann nach Auslösung einer Sabotage nur von befugten Personen quittiert werden. Die Sabotageüberwachung beinhaltet alle Gehäuse der Anlagenkomponenten z.B. mittels Öffnungskontakt oder Flächenbohrschutz sowie aller Leitungsverbindungen der Anlage gegen Drahtbruch oder Kurzschluss. Alarmzentralen können die angeschlossenen Alarmmelder und Alarmgeber auch bereichsweise steuern. Somit ist je nach Anlagengröße die Realisierung von einem oder mehreren, voneinander unabhängigen Sicherungsbereichen möglich. Moderne Anlagen bieten die Möglichkeit, alle Vorgänge über einen Ereignisspeicher mit Datums- und Uhrzeitangabe auszulesen bzw. einen Protokolldrucker anzuschließen. Bei größeren Anlagen ist in der Regel auch eine Einbindung in ein PC - Netzwerk möglich.

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    Bedien- und Anzeigeelemente
    Sofern diese nicht in die Alarmzentrale eingebaut sind bzw. die gewählte Anlagenkonzeption mehrere abgesetzte Bedienmöglichkeiten erfordert, erfolgen die Scharf/Unscharf - Schaltung der Alarmanlage bzw. sonstige Eingaben des Betreibers über folgende Bedien- und Anzeigenteile: Die Wahl des entsprechenden Bedien- und Anzeigenelementes muss dem gewünschten Sicherheitsgrad, der baulichen Realisierbarkeit bzw. den Wünschen des Anlagenbetreibers Rechnung tragen. Moderne Alarmanlagen bieten hierfür eine freie Wahl unter den oben angeführten Möglichkeiten an.
    ! Unter Umständen sind Installationsvorschriften vom Versicherer vorgegeben z.B.: VSÖ Errichtungsvorschriften, TRVE 31-7.
    In jedem Fall darf eine Scharf/Unscharf - Schaltung der Alarmanlage über die Bedien- und Anzeigenelemente nur möglich sein, wenn das gesamte System störungsfrei arbeitet (=Zwangsläufigkeit). An Bedien und Anzeigeelementen sollten zumindest folgende Anlagensignale optisch (LED - Anzeige) oder per Klartext angezeigt werden:
    • Alarm
    • Scharf bzw. Unscharf
    • Störung


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    Alarmmelder
    Alarmmelder sind elektronische oder elektromechanische Sensoren, welche bei einem Angriff auf das zu schützende Objekt bzw. eine zu schützende Person ausgelöst werden und diesen Signalzustand über eine Meldelinie an die Alarmzentrale melden. Alarmmelder bewirken daher je nach dem physikalischen Prinzip die Auslösung der Alarmanlage bei einem bestimmten Schwellwert. Aufgrund der Vielzahl der am Markt vorhandenen Systeme seien an dieser Stelle nur die häufigsten Melderarten angeführt, welche in der Folge dann noch genauer beschrieben werden:

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    Bewegungsmelder
    Der wohl am häufigsten eingesetzte Alarmmelder ist der Bewegungsmelder, mit welchem ein Raum gegen ein unbefugtes Eindringen geschützt wird (Raumschutz). Derzeit werden folgende Technologien bei Raummeldern eingesetzt: Durch den in der Regel mindestens 90° Erfassungsbereich und eine Reichweite von mindestens 12m ist bei Eckmontage dieser Melder meist ein nahezu vollflächiger Raumschutz mit nur einem Melder möglich. Dies bedeutet eine besonders kostengünstige und wenig installationsaufwendige Variante für ein Sicherheitssystem. In jedem Fall sind jedoch die von Meldersystem zu Meldersystem verschiedenen, möglichen Fehlerquellen zu beachten und in die Projektierung einzubeziehen. Die folgenden Beispiele stellen nur einen kleinen Auszug dar:
    • Ultraschalltechnologie: Klingelsignale (z.B. Telefon); herabfallende Blätter von Topfpflanzen; bewegte Vorhänge (Zugluft)
    • Infrarottechnologie: Wärmeströmungen (z.B. Heizungen); Sonneneinstrahlung; Zugluft (z.B. undichte Fenster)
    Durch den Einsatz von so genannten Doppelsystemmeldern, welche eine Kombination von 2 unterschiedlichen Erfassungstechnologien im selben Meldergehäuse darstellen und nur bei einem Auslösen beider Meldersysteme alarmieren, kann ein Großteil der Fehlerquellen unterdrückt werden.
    Moderne Bewegungsmelder verfügen über einen integrierten Signalprozessor welcher eine intelligente Signalverarbeitung mit einer Unterdrückung von Störpegeln ermöglicht. Eine Gehtestanzeige sollte für Überprüfungszwecke vorhanden und von der Alarmzentrale aus schaltbar sein. Im Normalbetrieb wird die Gehtestanzeige abgeschaltet, um ein "ausspionieren" des Erfassungsbereiches zu verhindern. Besonders hochwertige Bewegungsmelder verfügen über einen so genannten Abdeckschutz (Antimasking). Hierbei wird der Sichtbereich des Melders auf eine Entfernung von 30-50 cm gegen ein Abdecken mittels Sprühlack, Klebeband, Kartontafel etc. überwacht. Ein solches Abdecken ist in der Regel nur im unscharfen Zustand der Anlage möglich und muss als getrenntes Störungssignal an die Alarmzentrale gemeldet werden.
    Ein Einsatz von Bewegungsmeldern im Freien in Verbindung mit einer Alarmanlage ist technologiebedingt nicht möglich. Bewegungsmelder in wetterfester Ausführung werden jedoch häufig als Lichtsteuerungsgeräte zur automatischen Beleuchtungssteuerung eingesetzt.
    Als Sondervarianten stehen bei Infrarotmeldern so genannte Langzonenmelder mit bis zu 60m Reichweite, aber einem schmalen Erfassungsbereich zur Absicherung von Gängen bzw. Vorhangmelder mit einem vollflächigen Vorhangschutz bis ca. 10m, Reichweite als Durchgriff- oder Schaufenstersicherung zur Verfügung. Bei qualitativ hochwertigen Meldern besteht in der Regel die Möglichkeit des Einsatzes einer Wechseloptik, mit der der Melder wahlweise als Breitzonen-, Langzonen- oder Vorhangmelder eingesetzt werden kann.
    Für bestimmte Montageanwendungen werden passive Infrarotmelder auch als Deckenmelder mit einem 360° Sichtbereich, einem Erfassungsradius von max. 10m und einer maximalen Montagehöhe von 6m eingesetzt. Vor allem in Lagerbereichen oder Supermärkten, wo der Sichtbereich des Melders durch abgestellte Paletten bzw. Waren verstellt werden könnte, bietet der Deckenmelder die Möglichkeit, über diese Hindernisse hinweg zu beobachten und verhindert durch die Montagehöhe die Gefahr des Abdeckens.
    Um der Gefahr des Abdeckens auch technologisch zu entgegnen, werden zwei neue Meldertechnologien entwickelt bzw. stehen bereits serienfertig zur Verfügung. In beiden Fällen handelt es sich um optoelektronische Aktivmelder:
    • Aktiver Infrarotmelder: speichert das IR-Bild beim Scharfschalten und reagiert auf Veränderungen.
    • Laser-Melder: Sendet aktiv Laserlicht aus, welches von Reflexionsstreifen reflektiert wird.


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    Magnetkontakte
    Magnetschalter werden im Außenhautschutz als Öffnungskontakte an Gebäudeöffnungen wie z.B. Fenster, Kellerfenster, Dachflächenfenster, Türen, Garagentore, etc. eingesetzt. Dabei wird jeweils am beweglichen Element ein Dauermagnet und am starren Teil ein Reed - Relaiskontakt montiert. Wird nun das bewegte Element geöffnet und entfernt sich über den Schaltabstand hinaus, so öffnet das Reed-Relais und unterbricht die Ruhestromschleife.
    Bei der Montage ist darauf zu achten, dass der Magnetschalter so angebracht wird, dass eine möglichst frühzeitige Auslösung bei der Öffnung erfolgt. Bei Dreh-Kipp-Elementen ist eine Montage so vorzusehen, dass beim Kippen keine Auslösung erfolgt, und so das Objekt bei Scharf geschalteter Alarmanlage auch belüftet werden könnte.
    ! Unter Umständen sind Installationsvorschriften vom Versicherer vorgegeben z.B.: VSÖ Errichtungsvorschriften, TRVE 31-7.
    Je nach Objekt werden verschiedene Formen von Magnetschaltern zur Außenhautsicherung eingesetzt. Im Folgenden ein kurzer Überblick: Auch wenn bei einem zu sichernden Objekt kein vollständiger Außenhautschutz vorgesehen wird, so empfiehlt sich doch in jedem Fall, besonders gefährdete Öffnungen wie z.B. Kelleraußentür, Terrassentür, Eingangstür, etc. zusätzlich zu einem Raumschutz auch mit Magnetschaltern zum Zwecke einer Früherkennung abzusichern.
    Magnetschalter zeichnen sich durch ihren einfachen Aufbau, hohe Betriebssicherheit, niedrige Fehlalarmrate und einen geringen Anschaffungspreis aus. Allerdings ist speziell bei nachträglichem Einbau mit einem hohen Verkabelungs- und Montageaufwand zu rechnen. Bei Neubauten besteht im Zuge der Rohbauphase die Möglichkeit, die Magnetschalter in die Tür und Fensterrahmen einzubauen und den Außenhautschutz somit nicht sichtbar anzubringen.

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    Glasbruchmelder
    Diese Melder überwachen Fensterscheiben und Verglasungen an der Außenhaut des Objektes und melden ein Zerbrechen des Glases. Die Effizienz des eingesetzten Meldertyps ist hierbei stark von der Glasart abhängig. Dadurch ist es für den Projektanten erforderlich, sich genau über die eingesetzten Glasarten zu informieren. Derzeit werden in erster Linie die drei nachstehend angeführten Meldertechnologien eingesetzt:
    • Passiver Glasbruchmelder: Piezoelektrischer Aufnehmer, welcher auf die Glasscheibe geklebt wird und über integrierte Hochpassfilterschaltungen nur bei Glasbruchfrequenzen auslöst. Die Erfassungsreichweite beträgt in der Regel ca. 2m im Radius auf Normalglas. Auf Panzerglas ist durch die Dämpfung der Mehrschichtverleimung kein sicherer Einsatz möglich. eine wiederholte Auslösung nach einem Alarm ist erst nach Anlagequittierung möglich. Es können auch mehrere Melder auf derselben Scheibe problemlos betrieben werden.
    • Aktiver Glasbruchmelder: Besteht aus einem Sender und einem Empfänger, welche auf die Scheibe geklebt werden, und eine dazugehörige Auswerteeinheit. Der Sender bringt hierbei eine Körperschallfrequenz auf, welche vom Empfänger ausgewertet und nachgeregelt wird. Das System kann grundsätzlich auf allen Glasarten eingesetzt werden, welche in einem festen Rahmen montiert sind und somit konstante Schwingungsverhältnisse zulassen. Wie beim passiven Glasbruchmelder besteht auch hier keine Wiederholalarmfähigkeit. Der typische Überwachungsbereich beträgt ca. 25m2, der Einsatz von mehreren Meldern auf einer Scheibe ist nur bei hochwertigen Geräten mit Selbstabstimmung möglich.
    • Akustischer Glasbruchmelder: Richtmikrofon mit Auswerteelektronik für Glasbruchfrequenzen, montiert an Fensterrahmen oder an Wand/Decke. Einsetzbar bei allen Glasarten, speziell bei Sprossenverglasungen besonders geeignet. Löst allerdings auch bei Glasbruch im Objekt aus! Typischer Überwachungsbereich beträgt ca. 30m2. Auch hier ist der Einsatz von mehreren Meldern unproblematisch, die Einzelidentifikation erfolgt durch die eingebaute Anzeige - LED.


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    Riegelschaltkontakt
    Mit dem Schließblech- oder Riegelschaltkontakt wird der Schließzustand an einem Schloss überwacht und an einer Verschlussüberwachungslinie der Alarmzentrale ausgewertet. Damit ist die Freigabe der Scharfschaltung in Abhängigkeit des Sperrzustandes der sonstigen Zugangstüren möglich, wobei diese Türen grundsätzlich mit Halbzylindern ausgestattet und nur von innen zu sperren sind. Dadurch werden Fehlalarme durch den Anlagenbetreiber verhindert und die mechanische Festigkeit erhöht. Riegelschaltkontakte können grundsätzlich nur bei Türen mit demontierbarem Schließblech eingebaut werden. Eine nachttägliche Montage und Verkabelung ist meist aufwendig.

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    Körperschallmelder
    Körperschallmelder (Geräuschmelder) werden in erster Linie im Bereich des Objektschutzes für Wertbehältnisse eingesetzt. Hiermit werden Tresore, Tresorräume, Geldausgabeautomaten etc. gegen mechanische Angriffe von außen durch Bohren, Schweißen oder Sprengen geschützt. In Ausnahmefällen kann der Körperschallmelder auch zum Außenhautschutz (Früherkennung) eingesetzt werden. Die integrierte Melderelektronik verarbeitet die Geräuschsignale des Piezoelementes, filtert Umgebungsstörungen aus und wertet oft völlig unterschiedliche Signale in 2 Verarbeitungskanälen (Integrationskanal u. Explosionskanal) aus. Typische Reichweiten sind 2-4m an der Außenhaut, wobei Ecken und Kanten entsprechend Miteinzurechnen sind. Beim Einsatz von mehreren Meldern an einem Objekt wird zur Einzelidentifizierung ein Steuerungstableau eingesetzt, von diesem können per Tastendruck Testgeneratoren aktiviert werden, welche den Körperschallmelder zu Probezwecken auslösen.

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    Infrarotlichtschranke
    Infrarotlichtschranken werden in der Sicherheitstechnik als Raumfallen Außenhautschutz bei Fensterfronten oder bei Freigeländesicherungen eingesetzt. Sie bestehen aus einem oder mehreren Sende- und Empfangseinheiten, wobei mit einer eingebauten Optik Infrarotlicht als gebündelter Strahl gesendet bzw. bei besonders hochwertigen Ausführungen zusätzlich codiert wird. Typische Reichweiten für einen Einsatz sind im Innenbereich bis ca. 150m, im Außenbereich bis ca. 80m. Bei Außenanwendungen sind Heizungen für das Gehäuse und die Optik, sowie ein entsprechender Schutzgrad erforderlich. Infrarotlichtschranken zeichnen sich durch ihre hohe Betriebssicherheit und niedrige Fehlalarmrate aus. Letztere kann durch eine integrierte elektronische Auslöseverzögerung beeinflusst werden. Dadurch soll ein schnell durchfegender Vogel ausgefiltert, jedoch ein Mensch, auch wenn er springt, sicher erfasst werden. Der Nachteil der Infrarotlichtschranke ist der  schmale Erfassungsbereich ; wenn die Schranke einmal erkannt wurde, ist ein Umgehen unter Umständen leicht möglich. Bei hochwertigen Infrarotlichtschranken befinden sich jeweils ein Sender und ein Empfänger im selben Gehäuse, wobei die beiden Strahlen in entgegengesetzter Richtung arbeiten. Eine konjunktive Verknüpfung der beiden Strahlen ergibt dann eine besonders hohe Fehlalarmunterdrückung.

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    Überfallmelder
    Überfallmelder dienen zur manuellen Auslösung eines stillen Alarmes bei Bedrohung. Sie werden daher in der Regel auf eine 24-Stunden-scharf Meldelinie (Überfalllinie) aufgeschaltet. Die Auslösung erfolgt üblicherweise mit der Hand oder mit dem Fuß und muss absolut geräuschlos und unauffällig sein. Meist ist auch eine wiederholte Auslösung möglich, daher muss bei Einsatz von mehreren Auslöseeinheiten eine Einzelidentifizierung möglich sein.

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    Örtliche Alarmgeber
    Die Alarmmelder der Alarmanlage signalisieren einen ausgelösten Alarm örtlich als akustischen (Sirene) oder optischen (Blitzleuchte) Alarm bzw. leiten diesen als stillen Alarm an eine Hilfeleistende Stelle weiter. Die Abstützung der Alarmanlage auf mindestens zwei voneinander unabhängige Alarmgeber ist im Sinne einer möglichst hohen Sabotagesicherheit unbedingt erforderlich. Die örtliche, akustische Alarmierung erfolgt hierbei zeitbegrenzt mit z.B. 30 Sekunden Alarmierungszeit. Die optische Alarmierung (Blitzlampe, Scheinwerfer) sollte jedoch bis zur Alarmverfolgung und Quittierung des Alarmes aufrecht bleiben. Der stille Alarm wird zeitbegrenzt abgesetzt. Im Falle einer wiederholten Alarmauslösung durch den Angreifer (z.B. Täter im Objekt) sollten auch die zeitbegrenzten Alarmgeber einen Wiederholungsalarm abgeben. Derzeit werden folgende örtliche Alarmgeber am häufigsten eingesetzt:
    Die örtliche Alarmierung sollte neben der Signalisierung der Nachbarschaft und Passanten auch eine psychologische Wirkung auf den Angreifer haben (Innensirene, Beleuchtung) und diesen unter Zeitdruck setzen, um das Schadensausmaß möglichst gering zu halten.
    Außensirene sollten zusätzlich zur Spannungsversorgung durch die Alarmzentrale auch über einen internen Notstromakku zur Eigenversorgung der Sirene im Falle einer Leitungssabotage verfügen. In diesem Fall also, wenn die Leitung zur Alarmzentrale durchtrennt wird, wird dann die Alarmierungszeit von der Kapazität dieses Akkus bestimmt. Hier muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass außen eingesetzte
    Akkus über eine reduzierte Lebensdauer verfügen und daher bei regelmäßigen Wartungen unbedingt zu überprüfen sind. Außen angebrachte Alarmgeber sollen unerreichbar montiert werden, daher mindestens 3m über Grund. Neben deutlich sichtbaren Sirenen und Blitzleuchten können zusätzlich auch versteckte Geber eingesetzt werden. Die Alarmierung sollte möglichst an allen Gebäudeseiten wahrgenommen werden.

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    Stille Alarmgeber
    Die wohl effizienteste Alarmierung von Exekutive oder privaten Hilfeleistenden Stellen wie einem Wachunternehmen erfolgt grundsätzlich mit folgend angeführten Alarmgebern:
    Der am häufigsten eingesetzte stille Alarmgeber ist das Telefonwähl- und Ansagegerät (TWG oder AWAG). Dieses MG wird im Alarmfall von der Alarmzentrale aktiviert, wählt danach eine oder mehrere Telefonnummern und überträgt beim Abheben durch den Rufempfänger einen Sprachtext (z.B.: Achtung Alarm bei..). Nach der derzeit gültigen Rechtslage ist hierbei auch die Übertragung eines Alarmes an die Notrufnummer der Exekutive (133) erlaubt. Allerdings ist dies genehmigungspflichtig und vom jeweiligen Betreiber bei der Exekutivbehörde anzusuchen. Zusätzlich ist in jedem Fall auch die Alarmierung von anderen Hilfeleistenden Privatpersonen (Verwandte, Freunde etc.) erforderlich, um im Alarmfalle einen Objektschlüssel für die Innenkontrolle durch die Exekutive beizubringen.
    Systeme mit permanenter Leitungsüberwachung stellen kostenintensive Lösungen dar, welche in erster Linie bei Hochsicherheitsanlagen (Banken, Museen, etc) eingesetzt werden.
    Bei der Aufschaltung einer Alarmanlage an die Exekutive ist vorher unbedingt das Einverständnis der Behörde einzuholen. Eine Genehmigung wird in der Regel von der Postgenehmigung des verwendeten Gerätes und vom Abschluss eines Wartungsvertrages abhängig gemacht. Weitere Aufschaltbedingungen sind derzeit in Ausarbeitung.
    Die rund um die Uhr besetzten Notrufzentralen des Wachdienstes empfangen Alarm-, Störungs- und Zustandsmeldungen von digitalen Telefonwähl- und Ubertragungsgeräten (AWUG). Mit einer Auslösung überträgt das Gerät per Telefonleitung eine Identnummer und einen digitalen Code für das ausgelöste Kriterium. Die Übertragung wird von der empfangenden Notrufzentrale bestätigt und kann daher im Ereignisspeicher des Senders zusätzlich geprüft werden.
    Die Notrufzentrale führt computerunterstützt eine Alarmverfolgung je nach Art des eingegangenen Alarms = Meldung durch. Dies kann eine telefonische Verständigung von Exekutive oder Privatpersonen ebenso sein wie der Einsatz einer Wachdienst - Funkstreife. Die Unterscheidungsmöglichkeit zwischen mehreren Alarmsignalen, sowie Störungs- und Zustandsmeldungen bietet die ideale Auswertung für universelle Gefahrenmeldeanlagen (GMA).
    Sollte keine Physische Telefonleitung vorhanden sein, besteht die Möglichkeit ein GSM Wählgerät einzusetzten.

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    Raumschutz
    Ein Raumschutz mit Bewegungsmeldern für ein Objekt sollte möglichst flächendeckend ausgeführt sein. Durch die von Fall zu Fall unterschiedlichen Eindringmöglichkeiten sowie spezifische, vom jeweiligen Betreiber festgelegte besondere Sicherungsbedürfnisse ergeben sich in der Regel allerdings meist Schwergewichte.
    Bei Privatobjekten sind dies meist:
    • Gänge und Stiegenhäuser
    • Wohnzimmer
    • Wintergärten
    • Büro (Tresor)
    • Waffenschrank
    Ein teilweises Scharfschalten des Raumschutzes mit einer Internschärfung ist je nach Anlage möglich. Dabei muss allerdings darauf geachtet werden, dass eine Fehlauslösung durch den Betreiber möglichst verhindert wird. Durch die Möglichkeit der Programmierung auf Wiederholungsalarm stellt der Raumschutz eine besonders effiziente Sicherungsvariante dar und ist als Mindesterfordernis für eine Alarmanlage anzusehen.

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    Aussenhautschutz
    Der Außenhautschutz umfasst die Absicherung aller Gebäudeöffnungen wie Türen, Fenster, Dachfenster, Garagentore, Lüftungsöffnungen etc. gegen ein unerkanntes Eindringen eines Täters. Hierbei werden meist verschiedene Öffnungskontakte gegen das Aufbrechen von Fenstern und Türen sowie Glasbruchmelder oder Lichtschranken gegen das Einschlagen von Türen und Fenstern eingesetzt.
    Häufigste Komponenten sind:
    Der Außenhautschutz bietet den Vorteil einer besonders frühen Erkennung eines Angriffes sowie der einfachen internen Schärfungsmöglichkeit In der Regel ist eine Selbstauslösung durch den Betreiber unwahrscheinlich und kann dieser sich ohne Einschränkung im gesamten Objekt bewegen. Der Nachteil dieser Lösung ist jedoch der erhebliche Installationsaufwand sowie die fehlende Wiederholungsalarmfähigkeit. Bei erhöhtem Risiko ist der Außenhautschutz zusätzlich zum Raumschutz anzuwenden.

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    Überfallsschutz
    Dieser dient der manuellen, bewussten Auslösung der Alarmanlage bei Bedrohung des Betreibers mittels Notruftaster, Fußkontaktschiene etc. und ist nur im Zusammenhang mit einer stillen Alarmübertragung an eine Hilfeleistende Stelle sinnvoll. In Einzelfällen ist auch die Eingabe eines Erpressungscodes (Panikcode) an einem Bedienteil möglich.

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    Technische Meldungen
    Da beim Einbau einer Alarmanlage die Infrastruktur für eine Überwachung geschaffen wird, liegt es nahe diese auch für Technische Melder zu nutzen. Im Privaten Bereich wird so, ohne großen Mehraufwand, meist ein Brandschutz realisiert. Für diesen Zweck ist auf den Einsatz der verschiedenen Melder Rücksicht zu nehmen.
    Grundsätzlich wird zwischen:


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    Brandmelder
    Brandmelder oder Differenzial-Wärmemelder reagieren nur auf den Temperaturanstieg innerhalb einer festgelegten Zeitspanne. Daher führen langsame Temperaturänderungen, z. B. durch Heizen oder Sonneneinstrahlung, nicht zu Fehlalarmen. Flammenmelder sprechen nur auf die UV-Anteile der Flammenstrahlung an und nicht auf Lichtstrahlung von Glühlampen, Leuchtstofflampen oder auf Sonnenstrahlung.

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    Rauchmelder
    Brandmelder oder Differenzial-Wärmemelder reagieren nur auf den Temperaturanstieg innerhalb einer festgelegten Zeitspanne. Daher führen langsame Temperaturänderungen, z. B. durch Heizen oder Sonneneinstrahlung, nicht zu Fehlalarmen. Flammenmelder sprechen nur auf die UV-Anteile der Flammenstrahlung an und nicht auf Lichtstrahlung von Glühlampen, Leuchtstofflampen oder auf Sonnenstrahlung.

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    Systemaubau
    Übersicht eines Alarmsystems

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    Begriffe und Abkürzungen
    • VSÖ - VERBAND DER SICHERHEITSUNTERNEHMUNGEN ÖSTERREICHS
      Der VSÖ ist eine Fach- und Prüfgemeinschaft von österreichischen Herstellern und Errichtern von Sicherheitssystemen sowie Bewachungsfirmen und ist eine Sektion im ÖVE. Der VSÖ erarbeitet technische Richtlinien für Geräte und Installationen und führt die Prüfungen für VSÖ - anerkannte Errichterfirmen durch.
    • VVÖ - VERBAND DER VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN ÖSTERREICHS
      BDer VVÖ ist der Dachverband der Österreichischen Versicherungen und erarbeitet gemeinsam Grundlagen. Der VVÖ arbeitet im VSÖ mit.
    • ÖVE - ÖSTERREICHISCHER VERBAND DER ELEKTROTECHNIK
      Prüf- und Zertifizierungsstelle für Elektrotechnik.
    • VDS -VERBAND DEUTSCHER SCHADENSVERSICHER
      Prüf- und Zertifizierungsstelle der deutschen Versicherungswirtschaft. Härteste Prüfverfahren und Vergabe von Prüfnummern für sicherheitstechnische Anlagenteile sowie umfangreiche Errichtungsvorschriften. Weiters führt der VDS auch Errichterprüfungen durch.
    • TRVE 31-7 TECHNISCHE RICHTLINIEN FÜR VORBEUGENDEN EINBRUCHSSCHUTZ
      Schriftliche Form aller Anforderungen für Alarmanlagen.
    • 4.6. INSTALLATIONSATTEST
      Nachweis der Errichterfirma über die ordnungsgemäße Errichtung und Inbetriebnahme einer Alarmanlage, dient zur Vorlage bei der Versicherung und künftig auch zur Vorlage bei der Exekutive.

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    Gefahrenklassen (Auszug)
    Einteilung der Alarmanlagen je nach Schutzumfang ÖVE EN 50131-1:
    • Grad 1: Niedriges Risiko
      Es wird angenommen, daß der Einbrecher begrenzte Kenntnisse über Einbruchsmeldeanlagen haben und nur über eine beschränkte Anzahl von leicht erhältlichen Werkzeugen verfügen.
    • Grad 2: Mittleres bis hohes Risiko
      Es wird angenommen, daß der Einbrecher geringe Kenntnisse über Einbruchsmeldeanlagen haben und übliche Werkzeuge und tragbare Instrumente benutzen.
      Beispiel: Multimeter
    • Grad 3: Niedriges bis mittleres Risiko
      Es wird angenommen, daß der Einbrecher mit Einbruchsmeldeanlagen vertraut sind und über einen umfassenden Bestand von Werkzeugen und tragbaren elektronischen Einrichtungen verfügen.
    • Grad 4: Hohes Risiko
      Ist anzuwenden, wenn Sicherheit Vorrang vor allen anderen Faktoren hat. Es wird angenommen, daß Einbrecher die Fähigkeit und Hilfsmittel besitzen, einen Einbruch bis ins Detail zu planen, und über einen umfassenden Bestand von Einrichtungen verfügen, einschließlich Mittel zum Austausch funktionswichtiger Teile der Einbruchmeldeanlage.
    (Auszug)

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    Sinnbilder für die Planung von Alarmanlagen
    Übersicht der Schaltsymbole

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